Schwalbach, 13.02.2023
Kartellverfahren soll auf den Weg gebracht werden
Kunden können sich an die IG Fernwärme wenden
Der Betreiber des Schwalbacher Heizkraftwerks verlangt für die gelieferte Fernwärme deutlich mehr als andere Versorgungsunternehmen in der Region – das war vor zwölf Jahren so und das ist nach einer Zwischenperiode mit zurückhaltenderer Preispolitik in einem ganz ähnlichen Umfang heute nicht anders.
Damals hatte die Stadt ein Kartellverfahren auf den Weg gebracht und die überhöhten Forderungen des Versorgungsunternehmens gekürzt. Der Widerstand hatte sich schließlich ausgezahlt: Die Preise wurden wieder reduziert und die Stadt profitierte schließlich wie viele andere Fernwärmekunden auch von einer Rückerstattung des Versorgungsunternehmens im Rahmen eines von der Interessengemeinschaft ausgehandelten Vergleichs.
Dieses Mal ist es anders. Die Stadt kürzt die Fernwärmerechnungen nicht und sie wird auch kein Kartellverfahren auf den Weg bringen. Das heißt aber nicht, dass kein Kartellvefahren in Gang kommen könnte. Grundsätzlich kann jeder betroffene Fernwärmekunde bei der Landeskartellbehörde eine Missbrauchskontrolle wegen Preisüberhöhung gemäß § 29 Ziffer 1 GWG beantragen.
Die Interessengemeinschaft ist davon überzeugt, dass angesichts der gegenüber anderen Versorgungsunternehmen deutlich überteuerten Fernwärmepreise eine solche Mißbrauchskontrolle notwendig ist. Sie bietet allen Fernwärmekunden, die sich hier engagieren wollen, ihre Unterstützung an.
für die Interessengemeinschaft Fernwärme Arnold Bernhardt