Die Soforthilfe: Sie müssen im Dezember keinen Abschlag zahlen / FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Soforthilfe: Sie müssen im Dezember keinen Abschlag zahlen / FAQ

Die in der letzten Woche offiziell bestätigte „Soforthilfe“ ist eine staatliche
Unterstützungsleistung der Bundesregierung, die über die örtlichen Energieversorger abgerechnet wird. Das Wichtigste: Die Fernwärmekunden
müssen für den Monat Dezember keine Abschlagszahlung leisten. Bei einer laufenden Einzugsermächtigung wird die e.on keine Monatspauschale einziehen.
Ein etwa schon gezahlter Monatsbetrag für Dezember kann zurückgefordert werden.
Wenn er nicht zurückgefordert wird, wird er dem Kundenkonto bei der e.on gutgeschrieben.

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