In Schwalbach gilt für den Bereich der Fernwärmeversorgung Anschlusszwang. Kann ein Fernwärmekunde bei Umstellung auf regenerative Energieversorgung den Fernwärmevertrag nach § 3 AVBFernwärmeV vollständig kündigen?
Die städtische Satzung sieht eine entsprechende Ausnahmeregelung nicht ausdrücklich vor.
Neuere Rechtsprechung (Freiburg) weist darauf hin, dass bei regenerativer Energieversorgung Ausnahmen vom Anschlusszwang geboten sein könnten.