In Schwalbach gilt für den Bereich der Fernwärmeversorgung Anschlusszwang. Kann ein Fernwärmekunde bei Umstellung auf regenerative Energieversorgung den Fernwärmevertrag nach § 3 AVBFernwärmeV  vollständig kündigen?

In Schwalbach gilt für den Bereich der Fernwärmeversorgung Anschlusszwang. Kann ein Fernwärmekunde bei Umstellung auf regenerative Energieversorgung den Fernwärmevertrag nach § 3 AVBFernwärmeV  vollständig kündigen?

Die städtische Satzung sieht eine entsprechende Ausnahmeregelung nicht ausdrücklich vor.
Neuere Rechtsprechung (Freiburg) weist darauf hin, dass bei regenerativer Energieversorgung Ausnahmen vom Anschlusszwang geboten sein könnten.

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