Anpassung der Wärmeleistung nach § 3 AVBFernwärmeVerordnung am Beispiel eines typischen Reihenhauses nach Durchführung von Wärmedämmungsmaßnahmen (gilt nur für Haus und Wohungseigentümer)
an die mail Adresse vertragsmanagement.sgew@suewag.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen die in § 3 AVBFernwärmeV vorgesehene Möglichkeit in Anspruch, eine Anpassung der Wärmeleistung vorzunehmen. Der Grundpreis soll ab 01.01.2024 nach einem Anschlusswert von 6 KW abgerechnet werden.
Wir bitten um Bestätigung, dass der neu vereinbarte Anschlusswert künftig berücksichtigt wird..
Mit freundlichen Grüßen