Was kann man tun? / Anpassung der Wärmeleistung nach § 3 AVBFernwärmeVerordnung

 

Anpassung der Wärmeleistung nach § 3 AVBFernwärmeVerordnung am Beispiel eines typischen Reihenhauses nach Durchführung von Wärmedämmungsmaßnahmen (gilt nur für Haus und Wohungseigentümer)

 an die mail Adresse   vertragsmanagement.sgew@suewag.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen die in § 3 AVBFernwärmeV vorgesehene Möglichkeit in Anspruch, eine Anpassung der Wärmeleistung vorzunehmen. Der Grundpreis soll ab 01.01.2024 nach einem Anschlusswert von 6 KW abgerechnet werden.

Wir bitten um Bestätigung, dass der neu vereinbarte Anschlusswert künftig berücksichtigt wird..

Mit freundlichen Grüßen

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