IG Fernwärme widerspricht „Süwag“ /19.8.2024

Interessengemeinschaft Fernwärme Schwalbach am Taunus

Schwalbach, 19.08.2024

Betroffene können sich dagegen wehren

Fernwärme: Für Energiesparer ist sie besonders teuer

Es ist längst gesetzlich vorgeschrieben, alle anderen Versorgungsunternehmen haben ihre Tarife darauf eingestellt – nur der Schwalbacher Fernwärmeanbieter Süwag will für private Fernwärmekunden mit geringem Verbrauch weiterhin keine Leistungsanpassung des Grundpreises vorsehen.

Bei anderen Fernwärmeanbietern wird mittlerweile der Grundpreis nach der Höhe des maximalen Wärmebezugs, also dem Anschlusswert abgerechnet; nur bei der Süwag nicht. Wer hier in Energiesparmaßnahmen investiert hat, soll also auch in Zukunft den einheitlichen hohen Grundpreis bezahlen, für ihn ist Schwalbacher Fernwärme besonders teuer. Eine längst anachronistische Tarifgestaltung, die gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, Energiesparinvestitionen behindert und zu einer grotesken Ungleichbehandlung führt.

Die Interessengemeinschaft weist auf folgendes hin:

  • Das Versorgungsunternehmen ist nach § 3 AVBFernwärmeverordnung zu einer Leistungsanpassung verpflichtet, wenn der Kunde sie einfordert. Energiesparinvestitionen sollen dadurch gefördert werden.
  • Für alle gewerblichen Anschlussnehmer, für die Stadt und für einzelne private Kunden ist die Berechnung des Grundpreises nach Anschlusswert bereits realisiert. Für diese Anschlussnehmer ist in der Preistabelle der Süwag der Preis pro Kilowattstunde Anschlusswert schon ausgewiesen. Dieses Angebot ganz offiziell für alle Privatkunden zu öffnen, ist längst überfällig.  

Die Ankündigung der Süwag, an dem einträglichen hohen Grundpreis speziell für Wohnraum erst einmal festhalten zu wollen, ist deshalb ärgerlich und unseriös. Sie könnte sich noch als Bumerang erweisen, wenn sich Kunden bei einer Eigenversorgung mit regenerativer Energie vollständig vom Anschlusszwang befreien können. Die Rechtsprechung scheint sich immer mehr in diese Richtung zu entwickeln.

Fernwärmekunden können darauf bestehen, dass auch in Schwalbach der Grundpreis nach Anschlusswert abgerechnet wird. Hinweise hierzu und zur Beteiligung an der Sammelklage gegen e.on  im Internet unter www.ig-fernwaerme-schwalbach.de und in der nächsten Informationsveranstaltung der Interessengemeinschaft im Bürgerhaus am 18. September.       

für die Interessengemeinschaft Fernwärme

Arnold Bernhardt

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