Fernwärme: Konkrete Forderungen an das
Versorgungsunternehmen

Interessengemeinschaft Fernwärme Schwalbach am Taunus
Schwalbach, 28.12.2022


Wird die e.on einlenken?

Fernwärme: Konkrete Forderungen an das Versorgungsunternehmen

Die Schwalbacher Fernwärmekunden werden nicht klein beigeben. Das war der be-
herrschende Eindruck nach einer Veranstaltung am 20. Dezember 2022 im Bürgerhaus,
zu der die e.on eingeladen hatte. Was als Werbeveranstaltung geplant war, geriet am
Ende zu einem Tribunal, einer nicht enden wollenden Anklage gegen den Energiever-
sorger, der das Monopol für die Wärmeversorgung in der Limesstadt hat. Über 3.500
Haushalte sind Zwangskunden, können wegen des Anschlusszwangs ihren Heizungslie-
feranten nicht wechseln.

Der Grund für die Aufregung liegt auf der Hand: e.on rechnet jetzt schon die gelieferte
Fernwärme deutlich teurer ab als andere regionale Versorgungsunternehmen und die
spektakulär hohen Vorauszahlungsforderungen für die kommenden Monate lassen
noch Schlimmeres befürchten. Daran ließen auch die aus dem Ruhrgebiet angereisten
Vertreter der e.on keinen Zweifel: Das Jahr 2021 war teuer und das Jahr 2022 soll noch
sehr viel teurer werden.

Die e.on beruft sich dabei auf eine Preisänderungsklausel, die den Arbeitspreis zu ei-
nem hohen Anteil von 40 % an die monatlichen im vergangenen Jahr zeitweise sehr
hohen Börsennotierungen für Erdgas bindet. Die wesentlich niedrigeren Gestehungs-
kosten des Versorgungsunternehmens werden dadurch nicht einmal annähernd abge-
bildet. e.on schließt langfristige Lieferverträge zu günstigeren Konditionen ab und hat
dadurch im Jahr 2021 einen hohen Übergewinn erzielt.

Entscheidend ist aber, und hier gilt nichts anderes als bei dem Kartellverfahren gegen
die RWE-Tochter innogy, in Schwalbach Vorgängerin der e.on energy solutions GmbH:
Der Preisabstand zu anderen hessischen Fernwärmeversorgern darf nicht zu groß wer-
den, sonst droht ein Kartellverfahren. Und es droht entsprechend der vereinbarten
Rückfallklausel sogar der Verlust des Erbbaurechts, das die vertragliche Grundlage für
das Versorgungsmonopol in der Limesstadt ist. Nach dem alljährlichen Preisvergleich
der Interessengemeinschaft ist der Preisabstand zu anderen Fernwärmeversorgern
mittlerweile ähnlich gravierend wie zur Zeit des früheren Kartellverfahrens gegen die
RWE-Tochter innogy. Das heißt aber auch: Die überhöhten Preise und die hohen Über-
gewinne der e.on sind ein gefährliches Spiel mit dem Feuer, das am Ende auch zum
Verlust des Erbbaurechts führen könnte.

Dass es hier aber letztlich nicht um abstrakte Rechtsstreitigkeiten, sondern um eine
existentielle Bedrohung für die Schwalbacher Fernwärmekunden geht, müsste am
Ende der e.on Veranstaltung am 20. Dezember 2022 auch den Vertretern des Versor-
gungsunternehmens klar geworden sein. Die hohen monatlichen Vorauszahlungsfor-
derungen können sich auch Fernwärmekunden mit mittlerem Einkommen nicht mehr
leisten, sie sind für manche schon ein Grund, hier wegzuziehen, Fernwärmebezug in
Schwalbach ist bei der Immobilienbewertung zum Makel geworden.

Konkrete Zusagen der e.on-Vertreter für eine Korrektur, für Ausgleichszahlungen zur
Kompensation des Übergewinns gab es an dem Abend nicht. Man wolle die Forderun-
gen und Hinweise „mitnehmen“, hieß es. Die Schwalbacher werden nicht klein beige-
ben.

Wer bisher schon misstrauisch war gegenüber dem Versorgungsunternehmen, sah sich
wenige Tage nach der Veranstaltung erst recht darin bestätigt: Die e.on teilte noch kurz
vor der Jahreswende den Fernwärmekunden in einem kurzen Schreiben mit, dass der
Betrieb des Schwalbacher Fernheizwerks ab 1. Januar 2023 auf einen neuen Betreiber,
die Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co KG, ebenfalls ein Tochterunternehmen
der e.on, übergeht. Nun fragt man sich: Aus welchem Grund wurde der Betreiberwech-
sel bei der erst wenige Tage zuvor stattgefundenen Veranstaltung mit keinem Wort
erwähnt?

für die Interessengemeinschaft Fernwärme

Arnold Bernhardt

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