Die Preisgleitklausel wird jetzt vom Bundeskartellamt untersucht
Fernwärmeabrechnungen: Die Kunden erwarten ein deutliches Zugeständnis der e.on
Während sich die Gaspreise schon längst – auf höherem Niveau – stabilisiert haben, steht für die Schwalbacher Fernwärmekunden bei der Jahresabrechung 2022 der schlimme Höhepunkt der Preisteigerungen noch bevor: Der Arbeitspreis wird sich nach den Verlautbarungen des Versorgungsunternehmens gegenüber dem Vorjahr noch einmal verdoppeln.
Die Betreiberin des Heizwerks, e.on, beruft sich auf vertragliche Vereinbarungen, zuletzt mit der Stadt Schwalbach bei Übernahme des Heizwerkgrundstücks im Jahr 2021. Damals war insbesondere die Preisänderungsklausel ohne nähere Prüfung gutgeheißen worden. Es gibt bundesweit nur wenige Fernwärmeversorger neben der e.on, die ihren Jahresabrechnungen eine für die Verbraucher so ungünstige Berechnungsformel zugrunde legen und Bezug nehmen auf den in diesem Zusammenhang als Maßstab ungeeigneten „börsennotierten Gaspreis“. Gegen solche unfaire Preisgestaltung hatte die Interessengemeinschaft eine Protestaktion ins Leben gerufen und die Landeskartellbehörde alarmiert. Nach einer ersten Vorprüfung teilt die Landeskartellbehörde nun mit, dass die Prüfung der e.on Preisgleitklauseln bundesweit einheitlich durch das Bundeskartellamt erfolgen wird.
Eine ähnliche Ausgangssituation also wie im Jahr 2010. Auch damals waren die überhöhten Preise des in Schwalbach und bundesweit tätigen Versorgungsunternehmens durch das Bundeskartellamt untersucht worden. Allerdings ist dieses Mal der finanzielle Schaden für die betroffenen Fernwärmekunden noch ungleich größer. Bezogen auf ein nach Ansicht der e.on typisches Reihenhaus in Schwalbach ergibt sich für die Jahre 2020, 2021, 2022 ein Gesamtschaden von etwa 3.000,- Euro, wenn man die hiesigen Preise mit denen anderer Versorgungsunternehmen vergleicht. Bei Anwendung der gleichen Vergleichsparameter und des gleichen Rechenschemas ergab sich damals für die Jahre 2010, 2011 und 2012 eine Preisüberschreitung von insgesamt „nur“ etwa 1.270,- Euro. Man einigte sich damals auf die „freiwillige“ Zahlung eines Entschädigungsbetrages, der in späteren Jahren mit Forderungen aus Fernwärmebezug verrechnet wurde
Bezogen auf das „Musterhaus“ ist der Schaden dieses Mal also mehr als doppelt so hoch. Viele Fernwärmekunden erwarten deshalb einen vierstelligen Eurobetrag als Entschädigung für zuletzt stark überhöhte Fernwärmepreise.
Allerdings können Kartellverfahren äußerst langwierig sein und man kann nicht von vornherein mit einem schnellen Erfolg rechnen. Die Interessengemeinschaft appelliert an den Heizwerkbetreiber, die Auseinandersetzung nicht auf die Spitze zu treiben und bei der nun auf den November verschobenen Abrechnung als Zeichen des guten Willens ein deutliches Zugeständnis zu machen.
Die IG Fernwärme lädt ein zu einem Informationsabend am Donnerstag, den 26. Oktober im Bürgerhaus. Die aktuelle Preisentwicklung wird dargestellt und der anwaltliche Vertreter der IG Fernwärme, RA Knitsch, erläutert die rechtlichen Möglichkeiten, gegen unangemessen hohe Preise vorzugehen.
für die Interessengemeinschaft Fernwärme
Arnold Bernhardt