Die Betreiberin des Heizkraftwerks überschreitet die durchschnittlichen Fernwärmepreise vergleichbarer Versorgungsunternehmen und verletzt damit ihre Verpflichtung aus § 5 des Erbbauvertrages. Wie kann der Heimfallanspruch gemäß § 9 c des Vertrages durchgesetzt werden?
Nach langem Zögern hat die Stadt Schwalbach offiziell bestätigt, dass die hier verlangten Fernwärmepreise seit dem Jahr 2021 signifikant über denen vergleichbarer Versorgungsunternehmen liegen. Für diesen Fall der Vertragsverletzung sieht der Erbbauvertrag vor, dass eine sechsmonatige Frist zur Abhilfe gesetzt wird. Nach erfolglosem Fristablauf und einer wiederum erfolglosen dreimonatigen Nachfristsetzung kann der Heimfallanspruch geltend gemacht werden.