Sammelklage gegen e.on
Liebe Fernwärmekundinnen und Fernwärmekunden,
das Bundesamt für Justiz hat das Klageregister für die Sammelklage gegen e.on online gestellt.
Damit können die Schwalbacher Fernwärmekunden ihre Ansprüche anmelden und so an der Klage teilnehmen.
Nur wer sich ins Klageregister eingetragen hat, profitiert automatisch von dem Verfahrensergebnis, egal ob Urteil oder Vergleich. Das sollte niemand aus dem Auge verlieren, es besteht aber kein Grund zur Hektik. Die Anmeldung kann noch drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgen. Bisher ist noch kein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt und man rechnet allgemein nicht mit einem Verfahrensabschluss noch in diesem Jahr.
Hier gleich noch ein Hinweis für alle, die nichts versäumen wollen:
Die Webseite https://www.sammelklagen.de/eon enthält Informationen zu Grund und Höhe des Anspruchs
Zu dem Grund des Anspruchs:
Ich bin [Fernwärmekunde/ Fernwärmekundin] der E.ON Energy Solutions GmbH.
Meine Kundennummer ist […].
Den Vertrag habe ich als [Verbraucher/ Verbraucherin] geschlossen.
Die E.ON Energy Solutions GmbH hat mir gegenüber seit Anfang 2021 mehrfach die Arbeitspreise für die Wärmelieferung erhöht. Ich beanstande diese Preiserhöhungen.
Zur Anspruchshöhe:
Ich fordere von der E.ON Energy Solutions GmbH die Erstattung der von mir an sie gezahlten Beträge, soweit sie auf Arbeitspreisen beruhen, die über die am 31.12.2020 geltenden Arbeitspreise hinausgehen.
Außerdem darf die E.ON Energy Solutions GmbH auf ihre Klauseln keine weiteren Erhöhungen der Arbeitspreise stützen.
Damit sind vielleicht schon die wesentlichen Fragen beantwortet. Wenn nicht: Am 27. März werden wir in einer Veranstaltung im Bürgerhaus noch speziell auf Fragen zur Anmeldung im Klageregister eingehen.
Arnold Bernhardt Dr. Rainer Roßberg Dominko Andrin