Nach der positiven Zwischennachricht des Kartellamts: Fällt das Heizkraftwerk an die Stadt zurück?

Interessengemeinschaft Fernwärme Schwalbach am Taunus

Nach der positiven Zwischennachricht des Kartellamts: Fällt das Heizkraftwerk an die Stadt zurück?

Deutlich überhöhte Fernwärmepreise vor allem in den Jahren 2021 und 2022 aber auch im mehrjährigen Vergleich hatten für Entsetzen bei den Zwangskunden mehrerer Versorgungsunternehmen gesorgt. In Schwalbach ist es der Heizwerkbetreiber e.on, jetzt Süwag, und gegen dieses Unternehmen hatte die Interessengemeinschaft Fernwärme deshalb frühzeitig ein Kartellverfahren in Gang gebracht und eine Sammelklage der Verbraucherzentrale unterstützt. Bei solchen Verfahren ist nach den bisherigen Erfahrungen nicht mit einem schnellen Erfolg zu rechnen, aber dieses Mal gibt es Anlass zu einigem Optimismus: Die sorgfältig begründete Sammelklage der Verbraucherzentrale ist mittlerweile bei dem zuständigen Oberlandesgericht anhängig und das Bundeskartellamt – sonst immer sehr zurückhaltend – teilt mit, dass sich der Anfangsverdacht von rechtswidrigen Preissteigerungen erhärtet hat. Es verweist dabei auf Preisänderungsklauseln, die nicht den Anforderungen der Fernwärmeverordnung entsprechen und auch im Verfahren der Verbraucherzentrale Gegenstand der Sammelklage sind.

Es ist also mittlerweile nicht mehr damit zu rechnen, dass die e.o.n/Süwag ungeschoren davonkommt und damit rückt auch die Frage wieder in den Vordergrund, ob nach den Bestimmungen des Erbbauvertrages wegen anhaltender Preisüberschreitung der Heimfall des Erbbaurechts an dem Heizwerkgrundstück, also das Eigentum und das Betriebsrecht für das Heizkraftwerk, wieder auf die Stadt übergegangen sind. Die Stadt hatte nach anfänglichem Zögern schließlich auf Drängen der Interessengemeinschaft doch noch ein entsprechendes Verfahren in Gang gebracht, hatte es aber dann wegen unklarer Erfolgsaussicht nach einem beiderseitigen Verzicht auf die Einrede der Verjährung inzwischen wieder „auf Eis“ gelegt.

Die ohnehin laufenden Diskussionen um das im Jahr 2027 bevorstehende Ende der laufenden Vertragsperiode und eine bei Anschlusszwang vorgeschriebene Ausschreibung des Betriebsrechts könnte so im beiderseitigen Interesse ein Ende finden, wenn man sich auf ein Gemeinschaftsunternehmen mit der Stadt einigt oder gleich den Betrieb in die Stadtwerke integriert. Die Süwag ist bei den Schwalbacher Stadtwerken ohnehin schon als Dienstleister tätig und die Stadtwerke sind bisher vor allem für die Wasserversorgung zuständig, entsorgen die Abwässer, kümmern sich zur allseitigen Zufriedenheit um den Betrieb des Schwalbacher Naturbades, betreiben die Schwalbacher Photovoltaikanlagen. Eine bürgernahe offenbar alle Beteiligten zufriedenstellende Betriebsform auch für die Fernwärmeversorgung.

Höchste Zeit also und gleichzeitig eine gute Gelegenheit, die nun schon jahrzehntelangen Querelen um überteuerte und verspätete Abrechnungen und eine unfaire Tarifgestaltung, die sparsame Energieverbraucher deutlich benachteiligt, ein für alle Mal zu beenden.

Aus aktuellem Anlass weist die Interessengemeinschaft darauf hin, wegen der rechtswidrigen Preisänderungsklausel und im Hinblick auf die laufende Sammelklage die Abrechnung für das Jahr 2023 nicht widerspruchlos hingenommen werden sollte. Weitere Hinweise hierzu im Internet unter www.ig-fernwaerme-schwalbach.de.

für die Interessengemeinschaft Fernwärme

Arnold Bernhardt       

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