IG Fernwärme: Sieben Prüfsteine für einen neuen Vertrag

IG Fernwärme: Sieben Prüfsteine für einen neuen Vertrag

Interessengemeinschaft Fernwärme Schwalbach am Taunus

27.05.2025

Der Blick nach vorn nach dem Aus für ein Gemeinschaftsunternehmen mit der Stadt

IG Fernwärme: Sieben Prüfsteine für einen neuen Vertrag

Die IG Fernwärme bedauert ausdrücklich, dass es nach einer Mehrheitsentscheidung des Stadtparlaments bei der Fernwärmeversorgung nun nicht zu Verhandlungen über ein Gemeinschaftsunternehmen mit der Stadt kommen wird. Damit ist die beste Option zu einer nachhaltigen Lösung erst einmal vom Tisch; es wird wohl – möglicherweise sogar ohne Ausschreibung – zu einem zeitlich befristeten Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen kommen.

Der immer noch gültige Fernwärmevertrag mit der e.on. aus dem Jahr 2021 hatte dem Fernwärmeversorger über den Vertragszeitraum sichere Gewinne garantiert und die Fernwärmekunden mit noch nie da gewesenen Nachforderungen konfrontiert. Mit Unterstützung der Interessengemeinschaft wurde deshalb ein Kartellverfahren eingeleitet und eine Sammelklage gegen e.on auf den Weg gebracht. Jetzt kommt es darauf an, welche Vertragsbedingungen für einen befristen Zeitraum unbedingt gewährleistet sein müssen:     

Die Forderungen der Interessengemeinschaft :

Keine Abspaltung des Fernwärmeleitungsnetzes vom Heizwerkbetrieb

Überlegungen, das Fernwärmeleitungsnetz dauerhaft auf den derzeitigen Heizwerkbetreiber Süwag zu übertragen, sind rechtlich völlig abwegig und nicht akzeptabel. Das Leitungsnetz gehört zum Erbbaurecht an dem Hezwerkgrundstück; ein Heizwerkbetrieb ohne Leitungsnetz ist nicht vorstellbar. Die Übertragung des Leitungsnetzes würde der Süwag bei jeder Vertragsverhandlung eine übewältigende Stellung verschaffen, führte zu vollständiger Abhängigkeit und ließe dauerhaft kein gutes Verhandlungsergebis erwarten.

Faire Preise, Korrektur der rechtswidrigen Preisänderungsklausel

Die hohen Erlöse aus dem Betrieb der Stromerzeugungsanlagen auf dem Betriebsgelände müssen bei dem Basispreis und bei der Preisänderungsklausel berücksichtigt werden. Die unfaire Preisänderungsklausel – Gegenstand der Sammelklage – muss rasch korrigiert werden.

Glaubwürdiger Transformationsplan, wirtschaftliche Investitiosentscheidungen

Ein glaubwürdiger Transformationsplan hin zum Einsatz regenerativer Energie ist bisher nicht nachgwiesen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die vorgesehenen Investitionsentscheidungen liegt immer noch nicht vor. Nachhaltiges Wirtschaften und damit dauerhaft konkurrenzfähige Preise sind die Voraussetzung für jeden Vertragsabschluss.

Vertragsbindung nicht länger als 10 Jahre

Die privatrechtlichen Versorgungsverträge auch der Süwag sehen eine Bindungsfrist von 10 Jahren vor. Weil der Gegenwert des Anlagevermögens (Betriebsstätte und Leitungsnetz) bei Heimfall nach Ablauf des Erbbaurechts ohnehin entschädigt wird, gibt es keinen Grund, für ein künftiges Erbbaurecht eine darüber hinausgehende längere Laufzeit vorzusehen.

Grundpreisberechnung nach Anschlusswert und Recht auf Leistungsanpassung gemäß § 3 AVBFerwärmeV

Eine gesetzeskonforme Grundpreisberechnung lässt die Süwag nur für Gewerbeobjekte und städtische Immobilien gelten. Für Wohnraum wird ein einheitlich hoher Grundpreis nach Quadratmetern beheizter Wohnfläche berechnet. Das trifft vor allem Energiesparer und muss sofort geändert werden.    

Befreiung vom Anschlusszwang für Kunden, die ihre Wärmeversorgung jetzt schon ausschließlich mit regenerativer Energie realisieren

Nach den jetzigen Plänen wird das Schwalbacher Heizkraftwerk noch viele weitere Jahre in erheblichem Umfang Erdgas als Energieträger einsetzen. Wer seine Wärmeversorgung jetzt schon ohne öffentliche Förderung ausschließlich auf emissionsfreie regenerative Energien (PV Anlage, Ökostrom, Wärmepumpe) umstellt, muss vom Anschlusszwang befreit sein.

Zeitnahe Abrechnungen

Dass auch nach Übergabe des Heizwerkbetriebs an die Süwag jetzt erst Jahresabrechnungen für das Jahr 2022 übersandt werden, ist nicht hinnehmbar. Die Fernwärmekunden müssen spätestens im Februar des Folgejahres ihre Jahresabrechnungen erhalten.

Die IG Fernwärme wird ihre Vorstellungen zur künftigen Vertragsgestaltung in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 17. Juni im Bürgerhaus öffentlich darlegen und diskutieren. Interessierte sind herzlich eingeladen.

für die Interessengemeinschaft Fernwärme

Arnold Bernhardt       

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..