Der Heizwerkbetrieb muss endlich ausgeschrieben werden!

Der Heizwerkbetrieb muss endlich ausgeschrieben werden!


Die IG Fernwärme wollte am gestrigen Infoabend die vom Magistrat beabsichtigte Verlängerung des Erbbauvertrages mit dem Heizwerkbetreiber um gleich zwanzig Jahre näher beleuchten und hatte ausdrücklich auch den Befürwortern Gelegenheit gegeben, ihre Beweggründe vorzutragen. Bürgermeister Immisch, Vertreter des Magistrats, der Vorstandsvorsitzende der Süwag und ca. Hundert Gäste waren erschienen, Für den Magistrat stellte der ehrenamtliche Stadtrat Wielens das mit dem Heizwerkbetreiber ausgehandelte Vertragsmodell vor, Dieter Hilmer (IG Fernwärme), der sich seit langem wissenschaftlich mit Energiemanagement befasst, machte hierzu kritische Anmerkunggen.
Es entwickelte sich eine fesselnde Diskussion und Ende war die Ergebnis eindeutig: Nach zwei Kartellverfahren in einem einzigen Jahrzehnt und einer laufenden Sammelklage gegen den Heizwerkbetreiber wollen die leidgeprüften Schwalbacher Fernwärmekunden keine unabsehbare Verlängerung im Eilverfahren und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Kein Einziger der erschienenen unbeteiligten Gäste unterstützte das Vorgehen des Magistrats, der den ins Auge gefassten Kooperationsvertrag nicht veröffentlichen, auch in den Ausschüssen nicht öffentlich beraten und dennoch in wenigen Wochen noch kurz vor der Kommunalwahl durch das Parlament prügeln will.
Bisher sind auch nach der letzten Ausschusssitzung nur wenige Vertragsdetails bekannt geworden, aber die machen misstrauisch: Offenbar ist die nun vorgesehene Preisänderungsklausel genauso fragwürdig wie die bisherige. Und ein „Preisdeckel“, der Fernwärmepreise erlaubt, die noch erheblich über den Kosten für eine individuelle regenerative Eigenversorgung mit einer Wärmepumpe liegen dürfen, schafft wenig Vertrauen. Hinzu kommt, dass die großen Ankündigungen über künftige günstigere Preise nicht vertraglich abgesichert sind und dass sich das Versorgungsunternehmen beharrlich weigert, einer Befreiung vom Anschlusszwang für diejenigen zuzustimmen, die sich jetzt schon und nicht erst in ferner Zukunft ohne Einsatz von fossilem Gas emissionsfrei und regenerativ selbst versorgen wollen. Befremdlich auch die Festlegung, dass der Heizwerkbetrieb jederzeit ohne Zustimmung der Stadt auf ein beliebiges Unternehmen der E.ON Gruppe übertragen werden kann.
Wenig überzeugend erschien schließlich die offenbar in manipulativer Absicht vorgetragene völlig abwegige Behauptung, das Verteilnetz gehöre auch jetzt schon der Süwag und deshalb müsse man nicht ausschreiben. Richtig ist: Die Süwag hat Zugriff auf das Netz nur befristet als Inhaberin des im Jahr 2027 auslaufenden Erbbauvertrages und die Zugehörigkeit des Netzes zum Erbbaurecht ist gleich mehrfach schriftlich dokumentiert. Damit entfällt letztlich aber auch die Rechtfertigung für eine Vertragsverlängerung ohne Ausschreibung. Und das war es schließlich, was die anwesenden Fernwärmekunden mit überwältigender Mehrheit wollen: Das Erbbaurecht am Heizwerkgrundstück soll – wie vor vier Jahren hoch und heilig versprochen – endlich ausgeschrieben werden. Dann kann sich ganz selbstverständlich auch die Süwag bewerben. Auch der Schwalbacher Heizwerkbetreiber muss sich endlich einmal dem Wettbewerb stellen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.