Interessengemeinschaft Fernwärme Schwalbach am Taunus
21.10.2025
Weiter wie bisher trotz Abrechnungschaos und Kartellverfahren?

Kooperationsvertrag mit der Süwag: Insgesamt kein guter Deal!
Trotz eines laufenden Kartellverfahrens wegen überhöhter Fernwärmepreise und obwohl der Heizwerkbetreiber aktuell die anstehehenden Abrechnungen über lange zurückliegende Heizperioden immer wieder verzögert, will der Magistrat den Vertrag mit der Süwag, einem Tochterunternehmen der E.O.N erneut verlängern – dieses Mal gleich um zwanzig Jahre.
Das Vertragswerk soll auf Wunsch der Süwag trotz zahlreicher Ungereimtheitheiten, vielleicht aber gerade aus diesem Grund, im Eiltempo und nicht öffentlich beraten werden. Die IG Fernwärme appelliert an die Stadtverordneten, Ihrer Verantwortung gerecht zu werden und nicht voreilig vollendete Tatsachen zu schaffen. Die überhastete Vertragsverlängerung noch kurz vor der Kommunalwahl 2022 haben die Fernwärmekunden mit horrenden Heizkostenabrechnungen teuer bezahlen müssen. Den Fehler darf man auf gar keinen Fall jetzt wiederholen.
Einige Vertragsdetails sind bereits bekannt geworden und geben
Anlass zu äußerstem Misstrauen:
- Die Preise sind im Vergleich mit anderen Anbietern keineswegs vorbildlich. Sie liegen sogar noch über denjenigen, die zum Beispiel in Langen Oberlinden verlangt werden. Das dortige Heizkraftwerrk wird ebenfalls von dem E.O.N Konzern betrieben.
- Die Veränderungsklauseln –also die vereinbarten Preissteigerungen – könnten eine fatale Wirkung entfalten auch deshalb, weil wesentliche Elemente, zum Beispiel der künftig stark ansteigende CO2 Preis stärker einfließen, als es gerechtfertigt ist.
- Die Fernwärmepreise dürfen sogar erheblich über den Kosten für eine individuelle regenerative Eigenversorgung mit einer Wärmepumpe liegen.
- Der Anschlusszwang soll auch dann gelten, wenn bisherige Fernwärmekunden eine vollständig CO2 freie Eigenversorgung realisieren wollen.
- Die Ankündigungen über künftige günstigere Preise durch den Einsatz von Wärmepumpen sind nicht vertraglich abgesichert, sind Versprechungen, deren Einhaltung im Ermessen der Süwag liegt.
- Der für den Betrieb von Wärmepumpen vereinbarte Strompreis ist von vornherein sehr hoch angesetzt. Es bleibt also relativ teuer auch dann, wenn die Abwärme aus den Rechenzentren genutzt wird.
- Der Heizwerkbetrieb kann jederzeit ohne Zustimmung der Stadt auf ein beliebiges Unternehmen der E.O.N Gruppe übertragen werden.
- Der bisher vereinbarte „Heimfallbonus“ bei Vertragsende im Gegenwert von über drei Millionen Euro zu Gunsten der Stadt soll ersatzlos aufgegeben werden.
In Schwalbach gibt es bereits ein funktionierendes Verteilnetz, das schriftlich dokumentiert zum Heizwerkbetrieb gehört und es gibt die Möglichkeit, Abwärme aus den Rechenzentren zu nutzen. Das sind gute Voraussetzungen für eine künftige preiswerte Versorgung mit Heizenergie. Es gibt keinen vernünftigen Grund, jetzt überhastet eine fragwürdige Vertragsverlängerung mit dem bisherigen Betreiber zu beschließen, der sich endlich auch einmal dem Wettbewerb stellen muss.
für die Interessengemeinschaft Fernwärme
Arnold Bernhardt