Erstellt: 14.03.2017 Aktualisiert: 05.11.2018, 02:04 Uhr
Von: Kristiane Huber
Die Kunden dürfen sich über Rückzahlungen in dreistelliger Höhen freuen. Doch am Ende ihrer Arbeit sieht sich die Interessengemeinschaft nicht.
Mitte Februar hatte das Bundeskartellamt seinen Beschluss im Preismissbrauchsverfahren gegen diverse Fernwärmeversorger bekannt gegeben. Im Visier des Bundeskartellamtes war auch Innogy SE, der Fernwärmeversorger der Limesstadt, wo Tausende Menschen als Kunden betroffen sind. Wie berichtet, hat sich Innogy verbindlich zu finanziellen Rückerstattungen an die Kunden für die vom Bundeskartellamt untersuchten Jahren von 2010 bis 2012 verpflichtet. Aufgrund dieser Zusage ist das Kartellamtsverfahren offiziell beendet.
Erstmals meldet sich nun die Interessengemeinschaft Fernwärme von sich aus zu der Entscheidung und zu den Konsequenzen zu Wort. „Die IG Fernwärme sieht sich durch den Beschluss des Kartellamtes bestätigt. Fernwärmekunden bekommen Geld zurück“, betont der Sprecher der IG Fernwärme, Arnold Bernhardt. Mit den angekündigten Rückzahlungen sei ein „wichtiges Etappenziel“ im Kampf der Interessengemeinschaft „gegen überhöhte Fernwärmepreise“ erreicht, so Bernhardt.
Innogy hat Gutschriften von dreistelligen Beträgen in den nächsten beiden Rechnungsjahren für die Schwalbacher Fernwärmekunden angekündigt, wie Innogy-Sprecher Klaus Schultebraucks bereits im Februar gegenüber dem Kreisblatt bestätigt hatte.
IG-Sprecher Bernhardt gibt sich weiter kämpferisch, denn das Ende des Kartellamtsverfahrens bedeutet für die IG keineswegs, „dass nicht weitergehende Rückforderungen geltend gemacht werden können“. Mitglieder der Interessengemeinschaft beanstanden auch die Preise des Rechnungsjahres 2009 und für die Zeit nach 2012. Hier sei das letzte Wort noch nicht gesprochen, gibt Bernhardt die Marschrichtung voraus. „Allerdings sind die Teilnehmer der Interessengemeinschaft insoweit auf ihre eigene Initiative ohne weitere Unterstützung des Kartellamtes angewiesen“, macht ihr Sprecher deutlich. Für Bernhardt bedeutet der Kartellamtsbeschluss auch, dass Innogy keinen Anspruch auf die Bestellung eines neuen Erbbaurechts für das Heizkraftwerk-Grundstück habe. Das weitere Vorgehen will die Interessengemeinschaft bei ihrem nächsten Treffen am 4. April im Bürgerhaus besprechen (die Uhrzeit wird noch bekannt gegeben).