Interessengemeinschaft Fernwärme Schwalbach am Taunus
Schwalbach, 20.03.2023
Fernwärme: Verbraucherschutzverband plant Musterfeststellungsklage – Betroffene sollen sich melden
Es hat lange gedauert; nun hat e.on die mit der Jahresabrechnung versandten dramatisch überhöhten Vorauszahlungsforderungen endlich korrigiert. Mit der Korrektur der Vorauszahlungsforderungen ist der Betreiber des Heizkraftwerks einer Forderung der Interessengemeinschaft Fernwärme endlich nachgekommen.
Dies ändert aber nichts daran, dass im Spätsommer mit der Abrechnung für das Jahr 2022 erneut mit einer drastischen Steigerung der Fernwärmekosten zu rechnen ist. Der Arbeitspreis verdoppelt sich nach der jetzt veröffentlichten Preisliste noch einmal gegenüber dem Vorjahr.
Die Verbraucherzentrale hält diese Preiserhöhungen des Essener Energieversorgers E.ON bei der Fernwärme für rechtswidrig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will deswegen mit einer Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen vorgehen.
Verbraucher dürften “nicht zu Unrecht abkassiert werden, erst recht nicht in dieser sowieso schon belastenden Preiskrise”, sagte Ramona Pop, Vorständin des VZBV, dem “Handelsblatt”. Bei der Fernwärme herrsche keinerlei Wettbewerb.
Die Interessengemeinschaft Fernwärme Schwalbach war in die Vorbereitung einer solchen Musterfeststellungsklage eingebunden und sieht sich nun bestätigt.
Das Instrument der Musterfeststellungsklage war bundesweit bekannt geworden im Zusammenhang mit dem VW Dieselskandal. Diese Form einer juristischen Gegenwehr soll immer dann greifen, wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sind und wenn Einzelne nicht die Mittel haben und die Kraft, sich selbst gegen Unrecht zu wehren.
In diesen Fällen bündelt die Musterfeststellungsklage das Interesse der Geschädigten und klärt Rechtsfragen für alle einheitlich. Betroffene können sich den Musterklagen der Verbraucherschutzverbände risikoarm und kostenlos anschließen. Ein Verfahren kann mit einem Vergleich oder einem Urteil enden. Bei einem Vergleich erhalten die Teilnehmerinnnen und Reilnehmer direkte Entschädigungen; bei einem Urteil stellt das Gericht verbindlich Sachverhalt und Rechtslage fest.
Jetzt kommt es aber erst einmal darauf an, dass sich die betroffenen Fernwärmekunden melden; am einfachsten geschieht dies über das Internet. Der entsprechende Link zur Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) steht auf der Website der Interessengemeinschaft (www.ig-fernwaerme-schwalbach.de) zur Verfügung.
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für die Interessengemeinschaft Fernwärme Arnold Bernhardt